ISC-Interservice Concept UG

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ISC-Interservice Concept UG -Raus aus Lebensversicherungen?

Nur wenige Kunden kennen ihre Rechte. Viele zahlen jahrelang für unnötigen Versicherungsschutz. Doch das muss nicht sein. Die Versicherer können innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss fast jeden Vertrag wieder stornieren, bei manchen kann man diesen bis zu einem Jahr rückgängig machen.

Versicherungsverträge widerrufen

Nach Unterschrift unter den Versicherungsantrag können Kunden diesen innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Ausreichend ist hierfür die rechtzeitige Absendung des Briefes. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Soll der Versicherungsschutz sofort beginnen, entfällt allerdings das Widerrufsrecht zum Beispiel bei einer Privathaftpflichversicherung.

Widerrufen ist auch nicht möglich, wenn die Versicherung für ein bereits laufendes Gewerbe oder eine freiberufliche Tätigkeit abgeschlossen wurde. Ist ein Widerruf ausgeschlossen, gibt es stattdessen ein Rücktrittsrecht.

Versicherungsrücktritt

Beachtet man das Rücktrittsrecht bei einer Lebensversicherung nicht, kann das teuer werden. Das ganze eingezahlte Geld kann dabei verloren gehen, besonders in den ersten Jahren des Vertrages.

Der Rücktritt kann ohne Begründung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungsscheins (Police) schriftlich erfolgen. Das gilt für Verträge mit sofortigem Versicherungsschutz, Verträge mit nur einem Jahr Laufzeit und für Lebensversicherungen.

Auf das Recht zum Widerruf oder Rücktritt muss die Versicherung mit schriftlicher Bestätigung durch den Kunden hinweisen. Bei Versäumnis gilt eine Widerrufsfrist oder Rücktrittsfrist noch bis zu vier Wochen nach Zahlung des ersten Beitrags durch den Versicherten.

Versicherungen widersprechen

Mit dem Widerspruchsrecht können Versicherte noch bis 14 Tage nach dem Erhalt der Police ohne Begründung vom Vertrag zurücktreten. Das ist eine besonders wirksame Methode zum Schutz der Verbraucher, denn die meisten Versicherungsunternehmen nehmen es mit der Kundeninformation nicht so genau. Die Versicherer sind dazu verpflichtet, deutlich über das Widerspruchsrecht zu belehren oder es müssen alle vorgeschriebenen Verbraucherinformationen ausgehändigt werden.

Mit spätestens der Aushändigung des Versicherungsscheins müssen die Versicherungen über eine ganze Anzahl von Dingen aufklären.

Wurde das vernachlässigt, können die Kunden noch bis zu einem Jahr nach der ersten Beitragszahlung widersprechen bzw. kommen aus dem Vertrag raus.

Gemeinsam mit einem Experten zu prüfen, ob die Informationen der Versicherung lückenhaft sind, wäre die bessere Variante, wenn man einen Widerspruch vornehmen möchte. Besonders oft ertappen die Experten die Gesellschaften beim Verstoss gegen ihre Informationspflicht im Bereich der Lebensversicherungen, weil hier besonders viele geliefert werden müssen. Das sind zum Beispiel Berechnungsgrundsätze für die Überschussbeteiligung, zu den Rückkaufswerten und zu den finanziellen Folgen, wenn ein Kunde den Versicherungsvertrag beitragsfrei weiterlaufen lassen möchte.

Einer Police widersprechen geht auch, wenn in der Police etwas anderes steht, als im Antrag vereinbart wurde und dies nicht extra vermerkt wurde. Die Widerspruchsfrist beträgt bis zu vier Wochen nach Erhalt der Police. Sind die Änderungen gekennzeichnet worden und der Kunde reagiert nicht, gilt der Vertrag nach vier Wochen in der abgeänderten Form als akzeptiert.

Da es sich oft um mehrere Tausend Euro handeln kann, sollten Kunden einen Experten zu Rate ziehen.

Mehr Informationen unter:

http://www.interservice-concept.de/

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