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ISC-Interservice Concept UG – aktuelle Verbraucher Urteile

Verbraucher Urteile zu Lebensversicherungen:

Im Jahr 2015 wurden vom Bundesgerichtshof (BGH) Verbraucher  Urteile gesprochen, die es den Kunden erlauben, ihre Lebensversicherungen rückabzuwickeln.

Diese verbraucherfreundlichen Urteile beziehen sich auf Lebens und Rentenversicherungen, die zwischen den Jahren 1994 und 2007 abgeschlossen wurden. Das gilt auch für Riester Rentenverträge zwischen 2003 und 2007.

Eingezahlte Prämien können noch Jahre später zurück gefordert werden, wenn beim Abschluss der Lebens- oder Rentenversicherung nicht ordnungsgemäss über das Rücktrittsrecht informiert wurde.

Prüfen sollte man den Anspruch auf Rücktritt in jedem Fall, denn das kann sich lohnen.

Der Bundesgerichtshof hatte am 17. Dezember 2014 entschieden (Az. IV ZR 260/11), dass der Verbraucher auch noch nach vielen Jahren vom Vertrag zurücktreten kann. Voraussetzung ist, dass er  über das Rücktrittsrecht nicht ordnungsgemäß oder gar nicht informiert wurde

Vertragsrückabwicklung

Sind Verträge nach dem sogenannten Antragsmodell abgeschlossen worden, könnte eine Rückabwicklung erfolgen. Voraussetzung ist der Zeitraum zwischen 1994 und 2007.

Lagen die Versicherungsbedingungen und die Verbraucherinformationen bereits bei Antragstellung vor (Antragsmodell), besteht kein Widerrufsrecht, jedoch besteht ein Rücktrittsrecht.

Bei Vertragsabschlüssen einer Lebens- oder Rentenversicherung nach dem 29.07.1994 gab es ein Rücktrittsrecht innerhalb von 14 Tagen. Ab dem 08.12.2004 galt ein Rücktrittsrecht bis 30 Tage nach Vertragsabschluss. Mit Zahlung der ersten Prämie erlosch das Recht zum Rücktritt automatisch, wenn über das Rücktrittsrecht nicht ordnungsgemäss belehrt wurde.

Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil diese Rücktrittsbefristung für unwirksam erklärt.

Was bedeuten die Verbraucher Urteile?

Der Versicherungs­nehmer kann von seinem Vertrag zurücktreten, wenn er nicht ordnungsgemäß über das Rücktrittsrecht belehrt wurde. Interessant ist dabei: Es gilt auch für vor langer Zeit abgeschlossene Verträge und wenn sie vor langer Zeit gekündigt worden sind.

Erst mit der Erklärung des Rücktritts durch den Versicherungs­nehmer beginnt die Verjährungsfrist für die Rückabwicklungsansprüche, so lauteten die Verbraucher Urteile des Bundesgerichtshofs.

Die Versicherer müssen also die eingezahlten Prämien zurückerstatten. Dazu kommen noch die Nutzungszinsen. Der Verbraucher muss sich dann im Gegenzug im Rahmen des Wertersatzes den Versicherungs­­schutz anrechnen lassen.

Ordnungsgemässe Belehrung

Wer nicht ordnungsgemäss belehrt wurde, kann auch heute noch vom Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag zurücktreten. Besonders interessant ist das natürlich bei Verträgen, die frühzeitig gekündigt wurden und kein oder nur kleiner Rückkaufwertgezahlt wurde.

Widerspruchsrecht für Lebensversicherungen

 Wurde eine Lebensversicherung im Rahmen eines Policenmodels abgeschlossen,steht dem Verbraucher ein unbefristetes Widerspruchsrecht zu, sollte er nicht ordnungsgemäss über das Widerspruchsrecht belehrt worden sein. Das gilt für Verträge zwischen 1994 bis Ende 2007. Beim Policenmodel hat der Versicherte erst mit dem Versicherungsschein alle Unterlagen bekommen.

Wie wichtig solche Verbraucher Urteile durch den Bundesgerichtshof sind, zeigen diese Beispiele. Kann es für viele Familien bedeuten, dass die Versicherungen noch kräftig nachzahlen müssen. Das bedeutet eine Entlastung für viele Familien.

Es lohnt also, von einem Experten die Verträge und Ansprüche prüfen zu lassen.

Mehr Informationen unter:

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