ISC-Interservice Concept GmbH

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Interservice Concept GmbH-BGH-Urteil-Häufig gestellte Fragen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Jahr 2015 verbraucherfreundliche Urteile gesprochen.

Die neuen Urteile erlauben es, Kunden ihre Lebensversicherungen, die zwischen den Jahren 1994 und 2007 als auch der Rieserrentenverträge, die zwischen 2003 und 2007 abgeschlossen wurden, rückabzuwickeln.

Welche Verträge sind von den neuen Urteilen betroffen?

Es geht um Kapital­lebens­versicherungen und Renten­versicherungen aus den Jahren 1994 bis 2007 nach dem sogenannten Policenmodell. Dabei bekamen Sie als Kunde zum Vertrags­abschluss nicht alle Vertragsunterlagen ausgehändigt, sondern erst später zusammen mit dem Versicherungsschein. Der Versicherungsvertrag galt dann als abgeschlossen, wenn Sie nicht innerhalb von 14 Tagen (nach 2004 innerhalb von 30 Tagen) widersprochen haben.

Es handelt sich dabei um bereits gekündigte Verträge, still gelegte Verträge, bereits ausgezahlte Verträge und noch laufende Verträge.

Betrifft das Urteil auch meine Riesterrente?

Ja, das Urteil betrifft Riesterrenten Verträge, die in den Jahren 2003 bis 2007 abgeschlossen wurden.

Was beanstandeten die Richter des Bundesgerichthofes?

Die Widerspruchsbelehrung in diesen Fällen lautete: „Wie Ihnen bereits aufgrund unseres Hinweises im Versicherungs­antrag bekannt ist, können Sie inner­halb von 14 Tagen nach Erhalt des Versicherungs­scheins dem Versicherungs­vertrag wider­sprechen. Zur Wahrung der Frist genügt eine recht­zeitige Absendung des Wider­spruchs.“ Die Richter entschieden: Es fehle der notwendige Hinweis darauf, dass der Widerspruch in Textform zu erheben sei. Außerdem müsse die Belehrung optisch deutlich hervorgehoben sein.

Was ist, wenn ich meinen Vertrag bereits gekündigt habe?

Dann kann sich für Sie eine Überprüfung wirklich lohnen, denn auch bereits gekündigte Verträge können Sie noch rückabwickeln. So können Sie sich vielleicht noch ordentliche Nachzahlungen sichern, denn Sie erhalten dann nachträglich die Differenz aus dem Rückkaufswert und den Ansprüchen aus der Rückabwicklung.

Wie kann ich prüfen, ob eine Rückabwicklung infrage kommt?

Da sich die Formulierungen der Widerspruchsbelehrungen von Vertrag zu Vertrag unterscheiden, sollten Sie Ihren Vertrag durch unseren Experten prüfen lassen.

Ich möchte meinen Vertrag rückabwickeln, wie gehe ich vor?

Die Rückabwicklung eines Lebensversicherungsvertrages kann sich lohnen, geht aber meist nicht schnell und einfach vonstatten. Generell blocken jedoch viele Versicherer zunächst einmal ab. Andere Versicherer zahlen weniger zurück, als dem Kunden eigentlich zugestanden hätte. Es ist deswegen ratsam, sich an unseren Fachmann zu wenden, der auf den Wider­spruch von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen spezialisiert ist.

Wie berechne ich die erwirtschafteten Zinsen auf meine Beiträge?

Es ist leider nicht einfach, neben den eingezahlten Beiträgen auch die erwirtschafteten Zinsen des Versicherers zu fordern. Juristisch spricht man vom „gezogenen Nutzen“. Der BGH stellt klar: Sie können als Kunde nicht einfach „ohne Bezug zur Ertrags­lage“ des Versicherers irgend­einen Prozent­satz fordern. Das Ergebnis kann daher höher oder niedriger ausfallen als bei einer genaueren Berechnung mit individuell ermittelten Zins- und Kostensätzen. Wir lassen dafür eine versicherungsmathematische Berechnung erstellen.

Zahlt eine Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten?

Ja, eine Rechts­schutz­versicherung deckt in der Regel die anwaltliche Unterstützung ab. Voraussetzung ist, dass Ihre Rechtsschutzversicherung in den Jahren 1994 bis 2007 für die Kapitallebensversicherungen, Rentenversicherungen und bei der Riesterrente in den Jahren 2003 bis 2007 existiert hat.

Mehr Informationen unter:

http://www.interservice-concept.de/

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