Riester-Rente-Auslaufmodell
Wer heute eine Riester-Rente abschließen möchte, wird merken, dass es kaum noch Angebote gibt. 17 Jahre nach Einführung ist diese Vorsorgeform ein Auslaufmodell. Es gibt weniger Garantien und immer mehr Ärger mit Altverträgen.
Viele Versicherer bieten keine klassischen Riester-Tarife mehr an.
Bei der Riester-Rente muss ein Anbieter schon bei Vertragsbeginn garantieren, dass am Ende der Ansparphase mindestens Beiträge plus staatliche Zulagen da sind und für eine Rente zur Verfügung stehen. So steht es im Gesetz. In Zeiten niedriger Zinsen schaffen dies viele Versicherungsgesellschaften jedoch nicht. Die Folge: Viele Gesellschaften bieten gar keinen klassischen Riester-Tarif mehr an. Andere haben nur noch Verträge mit einer Ansparphase von mehr als 20 Jahren.
Der Grund sind die teuren Abschlusskosten in den ersten fünf Vertragsjahren. Bei einer kurzen oder mittleren Vertragslaufzeit bleiben nicht mehr viele Jahre, in denen sich die Beitragskraft voll auswirkt. So kann ein 47-Jähriger, der noch 20 Jahre bis zur Rente sparen möchte, bei teuren Versicherern gar keinen Vertrag abschließen.
Riester Rente-Neue Verträge mit weniger Garantie und mehr Risiko für den Kunden
Bei der klassischen Riester-Rente schätzten die Kunden Sicherheit, Planbarkeit und Bequemlichkeit bei der Altersvorsorge. Doch 2017 kamen nur noch knapp 45 000 klassische Policen dazu. 2 700 Neuabschlüsse sind fondsgebundene Rentenversicherungen, bei denen die Beiträge in Fonds fließen. 236 000 Neuverträge sind „Mischformen mit Garantien.
Dabei fließen nicht die Beiträge, sondern nur die erwirtschafteten Überschüsse in Fonds oder in Indexbeteiligungen am Aktienmarkt. Nicht nur seine künftige Überschussbeteiligung ist ungewiss, sondern auch der zusätzliche „Renditehebel“ per Fonds oder Indexbeteiligung und die spätere Rente. Der Kunde trägt nicht nur ein dreifaches Risiko, sondern die anfangs garantierte Rente ist geringer als bei klassischen Verträgen.
Viel Ärger gibt es mit dem komplizierten Zulagenverfahren. Zulagen werden erst berücksichtigt, nachdem sie von der Zulagenstelle überwiesen worden sind. Kunden müssen die jährlichen Informationen vom Versicherer genau lesen. ISC rät: Es reicht auf keinen Fall, sich auf den Dauerzulagenantrag zu verlassen.
Manche Anbieter drehen bei laufenden Verträgen an der garantierten Verzinsung. Viele Kunden sind entrüstet. Sie haben seit vielen Jahren klassische Verträge und im Laufe der Jahre ihre Eigenbeiträge erhöht – etwa weil ihr Gehalt gestiegen oder eine Kinderzulage weggefallen war. Um weiter die maximale Förderung zu bekommen, haben sie dann den Beitrag mit eigenem Geld aufgefüllt. Der Knackpunkt dabei ist: Welcher Zins gilt für diese Erhöhungsbeiträge? Bis 2016 hat z.B. die Debeka mit dem jeweils bei Vertragsschluss geltenden Garantiezins von 3,25 Prozent, 2,75 oder 2,25 Prozent verzinst – je nach Jahr des Vertragsbeginns.
2017 schickte das Unternehmen seinen Kunden einen Nachtrag zum Versicherungsschein. Dort stand zwischen vielen anderen Informationen zum Stand des Vertrags: Zusätzliche Eigenbeiträge werden nur noch mit dem aktuellen Zinssatz verzinst; 0,9 Prozent im Jahr 2017.
Riester Rente
Ein Kunde hat gegen diese Vertragsänderung bereits erfolgreich geklagt. Das Amtsgericht Bamberg urteilte, dass die Vertragsbedingungen die Änderung nicht hergeben (Az. 0103 C 1015/17). Der Vertrag „ermöglicht es dem Beklagten nicht, den garantierten Rechnungszins von 2,25 Prozent zu reduzieren“, heißt es im rechtskräftigen Urteil. „Im Übrigen kann sich der Kläger auch auf Vertrauensschutz berufen, da über einen Zeitraum von über neun Jahren hinweg ohne Einschränkung für sämtliche Beitragserhöhungen der garantierte Rechnungszins von 2,25 Prozent“ gewährt wurde.
Doch Erfahrungen zeigen, wer sich auf das Bamberger Urteil beruft und eine Verzinsung seiner Erhöhungsbeiträge mit dem ursprünglichen Garantiezins verlangt, wird von der Debeka abgewimmelt. Nur mit dem Druck durch einen Rechtsanwalt, werden Erhöhungsbeiträge weiterhin mit dem ursprünglichen Garantiezins von 3,25 Prozent verzinst.
Die Debeka hat den Vertragsteil zu den zusätzlichen Eigenbeiträgen in den vergangenen Jahren mehrfach geändert, blickt selbst nicht mehr ganz durch den Tarifdschungel. Erhöhungsbeiträge werden nicht mit dem bei Vertragsbeginn 2016 geltenden Garantiezins von 1,25 Prozent verzinst, sondern nur noch mit dem aktuellen von 0,9 Prozent.
„Drum prüfe, wer sich ewig bindet, ob sich nicht was besseres findet.“
Buchtipp: „Garantiert beschissen!: Der ganz legale Betrug mit den Lebensversicherungen
https://interservice-concept.de/
Wissenswertes aus der Wirtschaft
http://www.business-journal.tv